Vorsicht! Volkszählung

Mit den Volkszaehlungen in den Jahren 1933 und 1939 hat das nationalsozialistische Deutschland vorgefuehrt, wozu Volkszaehlungen missbraucht werden koennen, wohin die Reduktion von Menschen auf eine Summe von Zahlen, Daten und Ordnungsnummern fuehrt.

Auch 2011 sollen wir alle bei der Volkszaehlung wieder auf Nummern Reduziert werden.

Diesmal, um uns fuer ihren Kapitalismus besser verwerten zu koennen und um uns mit ihren Geheimdiensten leichter kontrollieren zu koennen.Was der Staat mit den Daten macht kann niemand kontrollieren!
Unsere Daten gehoeren uns und nicht dem deutschen Staat!

WIR LASSEN UNS NICHT ERFASSEN!
DON`T TRUST THE STATE!

Hier wird eine sich aktualisierende Uebersicht zur Vollerfassung 2011 entstehen. Da es unserer Meinung nach ein neuer skandaloeser Hoehepunkt der Einschnitte in Datenschutz ist, werden wir hier in den naechsten Monaten Informationen zur Vollerfassung sowie zur Kampagne die sich gegen den Zensus2011 richtet liefern.

Was hat es mit dieser „Volksaehlung“ auf sich?(Text von Zensus11)
Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen.

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden gespeichert und mit Hilfe von vereinheitlichen Ordnungsnummern verknüpft und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt und die Auskunft darf nicht verweigert werden.
Wir sind der Meinung, dass die geplante Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung verletzt und deshalb verfassungswidrig ist.

Wo liegt das Problem?

* Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen im Einzelfall “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
* Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
* Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich. Eine eindeutige, gemeinsame Personenkennziffer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
* Die Erhebung ist streng genommen nicht anonym, da Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind, solange diese Daten existieren (bis zu vier bzw. sechs Jahre lang nach der Erfassung). Aus technischer Sicht betrachtet entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
* Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten.
* Außerdem haben die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
* Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. das Merkmal der Religionszugehörigkeit und die (freiwillige) Frage zur Weltanschauung und zum Glaubensbekenntnis, die insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste von Muslimen in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.