Am 15.04.2010 endete am Amtsgericht Görlitz der Prozess gegen den Neonazi-Aktivisten David Herbrig. Davor wurde bereits am 24. und 26. März verhandelt (siehe: Prozess gegen David Herbrig – Teil 1).
Thema war nochmals der Übergriff vom 19.11.2008. Dabei wurde Herbrig wiederholt von Zeugen schwer belastet. Der Angeklagte hatte auch in diesem Übergriff seine Neigung zur Gewalt deutlich unter Beweis gestellt. So hatte einer der Betroffenen nicht nur eine zerstörte Brille sondern auch ein gebrochenes Nasenbein.
Ob der Angeklagte durch die Geburt seines Sohnes am gleichen Tag (der Übergriff fand in unmittelbarer Nähe des Klinikums statt) so aufgeputscht war, dass er gleich ein paar Leute zusammenschlagen musste, wurde jedoch nicht wirklich ausdiskutiert.
Nachdem die Beweisaufnahme abgeschlossen war berichtete der Angeklagte dann noch über seine persönlichen Verhältnissen. So ist er zwar angeblich gelernter Tischler und hat einen Hauptschulabschluß, jedoch trotzdem keinen Job. Momentan lebt er von Hartz IV. Als Zukunftsperspektive hat er aber die Arbeit in einem Tattoo-Studio und das gemeinsame Leben mit seiner Familie angegeben.
Auch seine Vorstrafen waren noch Thema des letzten Verhandlungstages. Spätestens hier wurde klar, dass Herbrig vor Gericht kein Unbekannter war. So wusste das Gericht von Anklagen wg. Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung zu berichten.
In den Plädoyers wurde von der Staatsanwaltschaft nochmals seine rassistische und antisemitische Tatmotivation herausgearbeitet und auf diverse von ihm getätigte Aussprüche im Internet zitiert. Auch die Razzia war nochmals kurz Thema, denn Herbrig hatte sich das Zimmer mit dem völkischen Beobachter „verschönert“, was schon sehr tief blicken lässt.
Als Strafe hielt die Staatsanwaltschaft 2 Jahr und 8 Monate (ohne Bewährung) für angemessen.
Herbrigs Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung. Dabei führte er an, dass der Angeklagte geständig war (wobei von einem umfassenden Geständnis auf keinen Fall die Rede sein konnte, da immer nur bereits schon bekannte Sachverhalte von ihm zugegeben wurden), er sich bei einem Angeklagten entschuldigt hatte und die U-Haft angeblich zu einem Umdenken geführt hat. Von diesem Umdenken war im Gerichtssaal allerdings nicht viel zu merken. Er saß zeitweise eher demonstrativ in Thor-Steinar-Kleidung im Saal und die Unterstützung durch Teile der örtlichen Naziszene im Gerichtssaal lassen an einem „Umdenken“ auch eher zweifeln.
Herbrig selbst bat das Gericht darum, ihm eine Chance in Freiheit zu geben. Eine aus seiner Perspektive und der seiner Familie durchaus nachvollziehbare Bitte. Doch ein fahler Beigeschmack bleibt, wenn man bedenkt, dass Herbrig durchaus als fanatischer Neonazi und notorischer Gewalttäter angesehen werden kann.
Das Urteil dürfte dann aber trotzdem zur (vorläufigen) Zufriedenheit Herbrigs ausgefallen sein: 1 Jahr und 8 Monate auf 3 Jahre Bewährung und 350 Arbeitsstunden. Die Staatsanwaltschaft war weniger begeistert und kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
So könnte es also für Herbrig bald heißen: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess.