Um Faschist_innen an der Verbreitung ihrer menschenverachtenden Ideologie zu hindern, eignet sich die Justiz (zumindest in Görlitz) nicht wirklich. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Görlitzer Staatsanwaltschaft nicht so richtig weiß, ob die volksverhetzenden Plakate der NPD aus dem Wahlkampf 2009 volksverhetzend sind oder nicht. Vielen Görlitzer Bürger_innen und Nicht – Jurist_innen war das sofort klar (siehe: Netz Gegen Nazis). Der zweite Grund ist: Die NPD besteht angeblich nur aus „juristischen Dummköpfen“.
Dass ausgerechnet die NPD als Spezialist_innen-Partei in Sachen Volksverhetzung nicht wissen konnte, dass ihre Plakate volksverhetzend sind, erstaunt uns wirklich. Schließlich dürfte wohl kaum eine andere Partei auf ähnlich viel Erfahrung mit dem Straftatbestand der Volksverhetzung kommen, wie die NPD. Diese wird sich also für diesen pauschalen Propaganda – Freibrief bei der Görlitzer Staatsanwaltschaft bedanken können. In Zukunft kann sie auf ihre Plakate schreiben was sie will. Volksverhetzend sind die nie, denn die NPD hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sowieso keine Ahnung, von dem was sie auf ihre Plakate schreibt.
Heißt das dann in der logischen Konsequenz auch: Einfach mal den Supermarkt an der Ecke plündern und dann bei der Polizei sagen: „Was das ist strafbar? Das wusste ich nicht – ich bin juristischer Laie!“.
Doch nun genug der Polemik. Was bleibt als Resultat dieses Nicht – Handelns der Görlitzer Justiz? Es zeigt sich, dass wer Neonazis am Versuch Rassismus und Antisemitismus zu schüren behindern will, lieber nicht auf die Justiz warten sollte, sondern selber aktiv wird!
DO IT YOURSELF – FIGHT FASCISM!
Siehe auch: NPD-blog.info